Im zweitem Anlauf kam der Kunde x zu uns, nachdem die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zuvor versucht hatte, ihn kräftig zu verschaukeln. Ein dort versicherter PKW war von rechten Fahrbahnrand angefahren und hatte unseren Mandanten, der auf der Geradeausspur unterwegs war, einfach mal so übersehen. Es krachte und der schön gepflegte PKW unseres Mandanten war verformt
Unser Mandant wurde in das bekannte und sogenannte "Schadenmanagement“ der gegnerischen Versicherung involviert, dazu der Gutachter (auch von der gegnerischen Versicherung geschickt), er bekam einen tollen Mietwagen und eine Empfehlung für eine freie Werkstatt. Dort wollte er aber nicht reparieren lassen, er hatte bereits eine Vertragswerkstatt seines Vertrauens. Als er mit dem Schadengutachten der Versicherung in seiner Werkstatt erschien, amüsierte man sich dort prächtig und meinte, für diese Summe bekomme er gerade mal eine neue Haube mit Einbau und Lack. Die gegnerische Versicherung ignorierte im Telefonat die Einwendungen und so kam über sieben Ecken der Geschädigte zu uns. Wir fertigten ein ordentliches Schadengutachten, selbstverständlich mit einem ordentlich berechneten Minderwert.
Der Versicherung erwähnten wir auch im Begleitschreiben das vorangegangene Geplänkel und das unser Kunde nur noch 5 Arbeitstage gewillt ist auf sein Geld, auf Basis der fiktiven Abrechnung, zu warten, dann wird der von uns empfohlene Anwalt zu Hilfe genommen.
Kurze Wege und unsere Mandanten erhalten Ihr Geld.
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